top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Ferienanlage Familie Kempa
Mühlenweg 11-15, 17449 Trassenheide

1.  Buchung / Buchungsbestätigung

Buchungswünsche geben Sie bitte über das Kontaktformular ein oder richten Sie bitte schriftlich an familie-kempa@email.de oder rufen uns an.
Können wir Ihnen das gewünschte Ferienobjekt in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung des gebuchten Ferienobjekts per Mail an Ihre vorab angegebene Mailadresse. Die Reservierung für das Ferienobjekt ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung verbindlich.

2.  An-/Abreise

Die Anreise kann ab 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages erfolgen. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten können individuell mit dem Vermieter vereinbart werden. 

Sollte der Mieter am Anreisetag nicht bis 22:00 Uhr erscheinen und ist keine individuelle Regelung im Vorfeld über eine spätere Anreise getroffen worden, so kann der Vermieter frei über das Ferienobjekt verfügen.

3. Haustiere

Haustiere sind grundsätzlich nicht gestattet.

4. Bezahlung

Die Bezahlung der Miete erfolgt grundsätzlich in bar vor Ort bei Anreise, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.

Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall und Strom werden nicht erhoben.

 

5. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann jederzeit das Mietverhältnis beenden. Dies kann in telefonischer oder schriftlicher Form erfolgen. Für den Rücktritt fallen keine Entschädigungsgebühren an.

6. Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten, sofern vorab eine Anzahlung erfolgt ist. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Übernachtungskosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder im Grundsatz gegen die Hausordnung verstößt, dass die sofortige Aufhebung des Mietverhältnisses gerechtfertigt ist.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienobjekt, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während der Mietdauer Schäden am Ferienobjekt und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Vermieter anzuzeigen. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. 

Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Diese liegt in jedem Ferienobjekt frei zugänglich zum Nachlesen bereit.​

bottom of page